WILLKOMMEN

Stiftung zur Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie

Die ehemalige Klinik am Zürichberg an der Dolderstrasse 107 in Zürich wurde als Folge des neuen Krankenversicherungsgesetzes und der damit verbundenen neuen Spitalfinanzierung im Herbst 2011 geschlossen. Die Trägerschaft gab sich eine neue Zielsetzung.

Die private Stiftung will für ausgewählte Projekte zusätzliche Mittel zur Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie zur Verfügung stellen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Förderung von Psychotherapie-Projekten.

Die Tätigkeit der Stiftung erfolgt ausschliesslich auf gemeinnütziger Grundlage.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht durch die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich und ist steuerbefreit.

ADRESSE
Dolderstrasse 107, 8032 Zürich
KONTAKT
office@stiftung-fpp.ch
WOFÜR WIR STEHEN

Statuten – Zweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie, insbesondere in den Bereichen:

  • Aus- und Weiterbildung von Psychiatern und Psychologen
  • Beteiligung an entsprechenden wissenschaftlichen Arbeiten und Projekten
  • Ausrichtung von Preisen für entsprechende Leistungen
LERNEN SIE UNS KENNEN

Stiftungsleitung

Frau Hanna Lienhard
Präsidentin
Dr. iur. Sacha Vallati
Vizepräsident
Dr. med. Hans Georg Kopp
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (CH)
Prof. Dr. med. Michael Rufer
Chefarzt Klinik Zugersee, Triaplus AG, Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie, Oberwil-Zug
Prof. Dr. med. Erich Seifritz
Direktor Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Frau Sarah Stirnimann
Leiterin Finanzen und Administration, Stv. Geschäftsführerin
Dr. med. Gerhard Ebner
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Präsident Suisse Insurance Medicine SIM
WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE

Förderung

Gesuche für eine finanzielle Unterstützung von Projekten zur Förderung von Psychiatrie und Psychotherapie sind elektronisch (per Formular) einzureichen.

Der Stiftungsrat entscheidet bezüglich der Berücksichtigung der einzelnen Gesuche nach seinem Ermessen.

Gesuche, die bis zum 31. März eintreffen, werden vom Stiftungsrat im 2. Quartal behandelt. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.


 

Antrag an die Stiftung Förderung Psychiatrie und Psychotherapie

ABSTRACT

Alle mit * gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder.